Die Praxis bleibt zu Zwecken von Wartung und Fortbildung vom 07. bis einschließlich 11. Oktober 2024 geschlossen.
Die Vertretung übernehmen die Praxen:
Dr. U. Theisen, Alte Heerstraße 56-58, Telefon 67000
Dr. G. Wehse, Windvogt 42, Telefon 65238
Ab Montag, dem 14. Oktober sind wir wieder für Sie da.
Rezeptbestellung ab sofort:
Für das 2024 gestartete E-Rezept können wir Rezepte für Dauermedikation nicht mehr taggleich ausstellen. Wir bitten daher um Rezeptbestellung mit einem Tag Vorlauf.
Die Wartezeit von einem Tag beginnt an dem Zeitpunkt, zu dem wir
1. Die Information über Ihren Rezeptwunsch
UND
2. Ihre Krankenkassenkarte zumindest zum ersten Mal im Quartal eingelesen haben.
Bei akutem Behandlungsbedarf ist die direkte Rezeptversorgung natürlich weiter gegeben.
Arztpraxen haben zunehmen mit Problemen zu kämpfen, die die flächendeckende Gesundheitsversorgung gefähren. Personalmangel, Kostendruck, Unterfinanzierung, Bürokratie und Digitalisierung um jeden Preis erschweren zunehmend unsere Arbeit.
Zusätzliche Informationen:
Nach wie vor beeinflussen Corona-bedingte Infekte unseren Praxisablauf. Zur optimalen Planung bitten wir um taggleiche telefonische Anmeldung ab 8 Uhr.
Ihrer umfrangreichen Information haben wir eine eigene Seite eingerichtet.
Stichwort Einweisungen:
Die Krankenhauseinweisungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt, wann niedergelassene Ärzte eine Krankenhausbehandlung verordnen dürfen. Sie richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit einer stationären Behandlung. Damit darf für Untersuchungen, die auch ambulant möglich sind wie CTs oder Magen- und Darmspiegelungen, in der Regel keine Krankenhauseinweisung ausgestellt werden! Die Richtlinie hier im Wortlaut.
Stichwort Überweisungen:
Auch nach Abschaffung der Praxisgebühr gilt weiterhin das Überweisungsverfahren! Nutzen Sie mögliche Vorteile bei der Terminvergabe beim Facharzt und unterstützen Sie uns durch Mitnahme einer Überweisung bei der Kommunikation mit den Facharztpraxen!
Stichwort Kardiologie:
Zu den Besonderheiten der kardiologischen Qualifikation in der hausärztlichen Versorgung lesen Sie bitte den Abschnitt Kardiologie im Kapitel Leistungen.