Willkommen 

Hausarztpraxis 
Dr. Klaus Reimert


Wir sind für Sie da

 Neuigkeiten,  Stand 27. September 2024

  • Praxisschließung 07. bis 11. Oktober

    Die Praxis bleibt zu Zwecken von Wartung und Fortbildung vom 07. bis einschließlich 11. Oktober 2024 geschlossen.


    Die Vertretung übernehmen die Praxen:


    Dr.  U. Theisen, Alte Heerstraße 56-58, Telefon 67000


    Dr. G. Wehse, Windvogt 42, Telefon 65238


    Ab Montag, dem 14. Oktober sind wir wieder für Sie da. 

Neuigkeiten,  Stand 16. Januar 2024

  • Rezeptbestellung mit Vorlauf

    Rezeptbestellung ab sofort:

    Für das 2024 gestartete E-Rezept können wir Rezepte für Dauermedikation nicht mehr taggleich ausstellen. Wir bitten daher um Rezeptbestellung mit einem Tag Vorlauf


    Die Wartezeit von einem Tag beginnt an dem Zeitpunkt, zu dem wir 


    1. Die Information über Ihren Rezeptwunsch


    UND 


    2. Ihre Krankenkassenkarte zumindest zum ersten Mal im Quartal eingelesen haben.


    Bei akutem Behandlungsbedarf ist die direkte Rezeptversorgung natürlich weiter gegeben. 

Neuigkeiten,  Stand 8. Oktober 2023

  • Druck auf Praxen

    Arztpraxen haben zunehmen mit Problemen zu kämpfen, die die flächendeckende Gesundheitsversorgung gefähren. Personalmangel, Kostendruck, Unterfinanzierung, Bürokratie und Digitalisierung um jeden Preis erschweren zunehmend unsere Arbeit. 


    Zusätzliche Informationen:

Praxis in Not Praxenkollaps

Serviceliste


    • COVID-19 (Geänderte Sprechzeiten!)

      Nach wie vor beeinflussen Corona-bedingte Infekte unseren Praxisablauf. Zur optimalen Planung bitten wir um taggleiche telefonische Anmeldung ab 8 Uhr.  

      Ihrer umfrangreichen Information haben wir eine eigene Seite eingerichtet. 

    COVID-19 Sprechzeiten, Info & Impfung

    • Dauerhinweise

      Stichwort Einweisungen:

      Die Krankenhauseinweisungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt, wann niedergelassene Ärzte eine Krankenhausbehandlung verordnen dürfen. Sie richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit einer stationären Behandlung. Damit darf für Untersuchungen, die auch ambulant möglich sind wie CTs oder Magen- und Darmspiegelungen, in der Regel keine Krankenhauseinweisung ausgestellt werden! Die Richtlinie hier im Wortlaut.


      Stichwort Überweisungen:

      Auch nach Abschaffung der Praxisgebühr gilt weiterhin das Überweisungsverfahren! Nutzen Sie mögliche Vorteile bei der Terminvergabe beim Facharzt und unterstützen Sie uns durch Mitnahme einer Überweisung bei der Kommunikation mit den Facharztpraxen!


      Stichwort Kardiologie:

      Zu den Besonderheiten der kardiologischen Qualifikation in der hausärztlichen Versorgung lesen Sie bitte den Abschnitt Kardiologie im Kapitel Leistungen.

    Share by: